Newsletter vom 31.03.2020 / ESA- und MSA-Prüfungen

Liebe Eltern,
ESA-/MSA-Prüfungen
Seit heute wissen wir: Die Behörde hat entschieden, die schriftlichen ESA/MSA Prüfungen zu den geplanten Terminen stattfinden zu lassen. Wir als Schule werden selbstverständlich unser Bestes tun, um die Gesundheit aller Schüler_innen nicht zu gefährden. Es werden max. 10 Schüler_innen in einem Klassenraum die Prüfung schreiben, um den 2m Sicherheitsabstand zu wahren. Zusätzliche Aufsichten beim Einlass und gestaffelte Prüfungsbeginne werden den Kontakt auf ein Minimum reduzieren.
Die Termine der schriftlichen ESA/MSA Prüfungen:
05.05.2020: ESA Englisch
06.05.2020: MSA Englisch
07.05.2020: ESA Deutsch
08.05.2020: MSA Deutsch
11.05.2020: ESA Mathe
12.05.2020: MSA Mathe
Genauere Informationen zum gestaffelten Beginn der Prüfung werden sie in den nächsten Tagen erhalten.
Die mündlichen ESA/MSA Prüfungen haben wir auf den Zeitraum 29.05. – 04.06.2020 verlegt.
Über die Durchführung des Betriebspraktikums in Jg. 9 können wir – Stand heute – noch keine gesicherte Aussage machen.
Abiturprüfungen
Die Schulbehörde hat über das Verfahren des Abiturs informiert. Diese Regelungen sind gültig:
Die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen finden zu neuen Terminen statt:
- Die schriftlichen Abiturprüfungen beginnen am 21.04.2020. Alle Termine werden im Klausurplan auf der Homepage veröffentlicht.
- Nachschreibklausuren finden im Zeitraum vom 07.05. – 28.05.2020 statt.
- Für Schüler_Innen, die den regulären und auch den Nachschreibtermin aus wichtigem Grund, nicht wahrnehmen können, gibt es im Zeitraum vom 29.05. – 05.06.2020 weitere Nachschreibtermine. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Schule unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Krankheit ist durch ein ärztliches Attest(auf Verlagen der Schule ggf. auch ein schulärztliches Attest) nachzuweisen.
- Die mündlichen Abiturprüfungen finden im Zeitraum vom 11.06. – 19.06.2020 statt.
Die folgenden Änderungen im Ablauf der Prüfungen wurden beschlossen:
- Schüler_Innen, die eine Präsentationsprüfung ablegen, haben einmalig die Möglichkeit, das Format nachträglich zu ändern und eine klassische mündliche Prüfung abzulegen. Die Entscheidung ist der Schule schriftlich durch die Schüler_innen (im Falle minderjähriger Schüler_innen durch die Sorgeberechtigten) bis zum 08.05.2020 mitzuteilen.
- Schüler_innen, die sich im Fach Sport prüfen lassen, sind verpflichtet, die schriftliche Abiturprüfung im Ersatzfach Biologie abzulegen. Dabei können sie entweder ganz auf die Prüfung im Fach Sport verzichten oder sich zusätzlich auch für die schriftliche Prüfung im Fach Sport-Theorie entscheiden, um sich die Möglichkeit zu bewahren, eine Abiturprüfung im Fach Sport abzulegen. Es ist gegenwärtig aber nicht absehbar, ob sportpraktische Prüfungen durchgeführt werden können. Die Entscheidung, ob Sport-Theorie mitgeschrieben wird, ist der Schule schriftlich durch die Schüler_innen (im Falle minderjähriger Schüler_innen durch die Sorgeberechtigten) bis zum 08.04.2020 mitzuteilen.
Auch die Abiturprüfungen werden unter Wahrung des Sicherheitsabstandes von 2m durchgeführt. Über die Vorkehrungen für Schüler_innen, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind (Vorerkrankungen, Zusammenleben mit Personen der Risikogruppen in einem Haushalt), informieren wir schnellstmöglich.
Herzliche Grüße
Carola Fichtner
Schulleiterin